Aktuelle Regelungen des Gesundheitsministeriums
Für den Besuch der Veranstaltungen der Felsenbühne Staatz bzw. den Zutritt zum Festspielgelände in Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie gelten die gesetzlich bzw. behördlich vorgegebenen Bestimmungen zum Zeitpunkt der Veranstaltung. Sofern der Veranstalter dazu aufgefordert ist, personen- und gesundheitsbezogene Daten von Personen zu überprüfen und zu erheben („Eintrittstests“) und ggf. an die Behörden weiterzuleiten („Contact Tracing“) erfolgt dies ausschließlich in dem dafür erforderlichen Umfang und zu diesem Zwecke.
Falls diesbezügliche Regeln verordnet werden, behalten wir uns jedenfalls vor, die „G-Regeln“ samt einem gültigen Ausweisdokument zu kontrollieren, ggf. das Tragen von Maske oder Mundschutz zu bedingen und behalten uns weiters vor, Personen, die dies nicht vorlegen bzw. einhalten können oder wollen, den Zutritt auf das Festspielgelände zu untersagen.
Der /die Ticketinhaber/in hat keinen Anspruch auf Ersatz des Ticketpreises, weil er/sie aufgrund eines fehlenden oder nicht mitgeführten „G-Nachweises“ oder Ausweises oder aufgrund des Nichttragens einer Maske die Veranstaltung nicht besuchen kann.
Bei Abwicklung des Kaufs von Eintrittskarten für Veranstaltungen der Felsenbühne Staatz über den EVENTJET-Webshop tritt der Kunde mit dem auf der Rechnung angeführten Veranstalter in eine Vertragsbeziehung.
Bei Abwicklung des Kaufs von Eintrittskarten für Veranstaltungen der Felsenbühne Staatz über Verkaufskanäle des Vertriebspartners ÖTICKET tritt der Kunde mit CTS Eventim Austria GmbH in eine Vertragsbeziehung. Die AGB von CTS Eventim Austria GmbH gelten damit ergänzend zu den gegenständlichen AGB der Felsenbühne Staatz, soweit sie diesen nicht widersprechen. Abweichende oder widersprechende AGB werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsgegenstand, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Felsenbühne Staatz ein Open-Air-Spielort ohne Überdachung und ohne Schlechtwetter-Ausweichmöglichkeit ist. Der Veranstalter ist bemüht, die Vorstellungen auch bei unbeständiger Witterung, gegebenenfalls auch bei Regen, durchzuführen.
Es wird daher die Mitnahme von entsprechend warmer, regenfester und funktioneller Kleidung empfohlen. Aus sicherheitstechnischen Gründen ist es untersagt, Regenschirme in den Zuschauerbereich mitzunehmen bzw. zu verwenden. Mitgebrachte Regenschirme müssen vor Betreten des Zuschauerraums ausnahmslos an der Abendkassa zur Verwahrung abgegeben werden.
Der Veranstalter behält sich vor, mit dem Beginn der Vorstellung bis zu 30 Minuten zuzuwarten, die Pause zu verkürzen oder zu streichen und Unterbrechungen von bis zu 30 Minuten vorzunehmen, um die Weiterführung der Vorstellung zu ermöglichen.
Eine Unterbrechung, ein Abbruch oder eine Absage einer Vorstellung kann ausschließlich durch die Festspielleitung erfolgen, wobei eine Absage frühestens zur geplanten Beginnzeit am Veranstaltungsort erfolgt.
Werden eine oder mehrere Vorstellungen durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen untersagt (z.B. aufgrund Covid-19), so ist der Veranstalter bemüht, die Ticketverkäufer so rasch wie möglich davon in Kenntnis zu setzen.
Wird eine Vorstellung abgesagt, bleibt das Ticket für eine bestimmte, vom Veranstalter definierte Ersatzvorstellung gültig. Sollte es keine solche Ersatzvorstellung geben oder der Ticketkäufer diese nicht besuchen wollen, kann der Ticketkauf rückabgewickelt werden (siehe dazu nachfolgende Informationen).
Im Falle eines wetterbedingt notwendigen Abbruchs bis zur 60. Spielminute (sofern der erste Akt weniger als 60 Minuten dauert, bis zur Pause) einer bereits begonnenen Veranstaltung oder im Falle einer Absage vor Spielbeginn wird lediglich der Ticketpreis (ohne Service- und Versandgebühren) retourniert. Bei Veranstaltungsabbrüchen oder -absagen, die nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, wird der volle Kartenpreis rückerstattet.
Im Falle der Absage, Verschiebung, Programm- oder Besetzungsänderung werden jedenfalls keine Spesen ersetzt, die dem Besucher entstehen (zB Reise- und Nächtigungskosten). Ein vorzeitiges Verlassen der Veranstaltung oder ein Nichterscheinen (zB. aufgrund einer schlechten Wetterprognose), berechtigt nicht zum Ersatz des Kartenpreises, wenn die Aufführung gespielt wird.
Eintrittskarten, die bei einem Gewinnspiel oder einer Tombola gewonnen wurden, können nicht in bar abgelöst oder umgetauscht werden. Im Falle einer Absage oder eines Abbruchs der Vorstellung gelten diese Tickets als verfallen.
Die Abwicklung einer allfälligen Ticketpreis-Rückerstattung erfolgt grundsätzlich über den Veranstalter bzw. über den Vertriebspartner. Ausgenommen vom Wertersatz durch den Veranstalter sind lediglich Tickets, für die bereits ein Wertersatz geleistet wurde (etwa bei automatischer Rücküberweisung des Ticketpreises bei Online-Käufen oder bei Kreditkartenkäufen).
DIE RÜCKERSTATTUNG / DER RÜCKKAUF WIRD WIE FOLGT ABGEWICKELT:
Über den EVENTJET-Webshop:
Über CTS Eventim Austria GmbH (oeticket.com):
In einem Outlet bzw. einer ÖTicket-Verkaufsstelle (zB RAIKA, Libro, TrafikPlus,…):
Über das Produktionsbüro der Felsenbühne Staatz:
An der Abendkassa der Felsenbühne Staatz
Im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise wurden von ÖTicket-Vertriebspartnern für die Rückgabe von Tickets der abgesagten „SISTER-ACT“-Vorstellungen Gutscheine ausgestellt, die ausschließlich beim Kauf von Tickets des jeweiligen Veranstalters und nur über ÖTicket und nur nach Verfügbarkeit von Tickets eingelöst werden können.
Hat der Inhaber den Gutschein nicht bis zum 31.12.2022 eingelöst, hat ihm der Veranstalter den Wert des Gutscheins auf Aufforderung unverzüglich auszuzahlen. Dieses Verlangen auf Rückzahlung sollte soweit konkretisiert sein, dass der Veranstalter auf seiner Grundlage die Auszahlung vornehmen kann (Angabe der Gutscheinnummer(n) und Angabe der Kontoverbindung). Eine Verzinsung des Gutscheins ist nicht vorgesehen. Siehe auch Infos zum Ticketkauf
Eine Auszahlung des Betrages kann über das Gutscheinportal von ÖTICKET beantragt werden.
Der Veranstalter kann vor, während und nach der Vorstellung am Spielort Film- und Tonaufnahmen sowie Fotos zu Marketing- und Evaluierungszwecken anfertigen oder in seinem Auftrag anfertigen lassen. Mit dem Besuch der Veranstaltung bzw. dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erteilen die Besucherinnen und Besucher die Zustimmung zur Nutzung des oben genannten Bild- und Videomaterials zu den oben beschriebenen Zwecken.
Den Besuchern ist es nicht gestattet, von einer Vorstellung Film- und Tonaufnahmen anzufertigen oder mit Blitzlicht bzw. störend hellem Display zu fotografieren. Ebenso ist die Aufnahme von mehr als einigen wenigen „Erinnerungsfotos“ nicht zulässig. Unser Ordnerdienst ist angehalten, bei Verstößen das Aufnahmegerät in Verwahrung zu nehmen, die Löschung zu verlangen und bei Nichteinhaltung einen Platzverweis zu erteilen.
Veranstalter von ZORRO ist der Verein zur Förderung der Jugendfestspiele Staatz, Neudorfer Straße 2134 Staatz-Kautendorf
Veranstalterin von MUSICAL UNTER STERNEN ist die Auer Werner u Sabine GnbR, Hohenlohegasse 13, 2020 Hollabrunn
AGB – Fassung vom 28.Oktober 2022
Festspielbüro | Neudorfer Straße 7 | 2134 Staatz-Kautendorf
Telefon: +43 (676) 4622050
eMail: felsenbuehne.staatz@aon.at